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  • The Seraphim

239 Beiträge seit 11.01.2003

Artikel 20 Widerstandsrecht

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die
vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht
gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen,
haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe
nicht möglich ist.


Gut für den Aznar das er nicht in Deutschland regiert.
mfg
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