RvdtG schrieb am 15.11.2022 10:55:
Sind Personen, die absichtlich Lügen um dadurch Dinge tun oder lassen zu können, die ohen Lüge nciht möglich wären, nicht mehr kriminell?
Diese Formulierung ist viel zu allgemein! Nicht jede Lüge, die jemanden Vorteile verschafft sind automatisch kriminell. Fremdgehen wäre ein Beispiel.
Bei dem Eingangs genannten Beispiel ging es außerdem um einen sehr konkreten Sachverhalt: meiner Meinung nach haben die xG-Regeln die in Art 20 GG Abs 1-3 beschriebene Ordnung gefährdet. Meines Erachten wäre die Urkundenfälschung im Impfass von Abs 4 als passiver Widerstand gedeckt.