RvdtG schrieb am 15.11.2022 11:14:
Die Argumentation kannst du weiter ausarbeiten, mal schauen was das BVerfG dann dazu feststellt, vor dem sie schließlich verhandelt werden muss.
Laut dem Präsidenten des BVerfG gilt das GG seit Corona anders. Allein diese Aussage würde ich als Gefährdung der in Art 20 Abs 1-3 beschrieben Ordnung sehen.
Die Urteile des BVerfG in Zusammenhang mit Corona sind äußerst fragwürdig, z.B. die Aufrechterhaltung der Impfpflicht im Gesundheitswesen mit Fremdschutz als Begründung. Zum Zeitpunkt der Urteilsbegründung galt die Fremdschutzthese als bereits widerlegt.