Ignoramus-et-Ignorabimus schrieb am 15.11.2022 11:15:
ihr Leute seid einfach viel zu zaghaft. So wird das ja nie was mit der Veränderung. Die Frage muss doch lauten, sollte es überhaupt kriminell sein, sich täglich ein paar Hunderter für die kleinen Freuden des Alltags zu drucken, wenn man wegen den Impfpässen ja sowieso schon mal die Maschine angeworfen hat ?!? ;)
Hier gings zunächst mal um den meines erachtens legitimen Widerstand gegen unrechtmässige Grundrechtseinschränkungen.
Aber du hast recht: falls eine Gefährdung der in Art 20 GG Abs 1-3 beschriebenen Ordnung vorleget UND Geldfälschung Abs 4 dient, so wäre die theoretisch gedeckt.
Ein komprimitierten Staat und dessen Gerichte wird bzgl. Art 20 sicher eine andere Rechtsauffassung vertreten ... so wie die dessen Mitläufer.