WoistdennhierderNotausgang schrieb am 15.11.2022 11:29:
na ja, das ist Urkundenfälschung und das ist nunmal ein Straftatbestand. Wenn ich mir als Schüler eine Entschuldigung schreibe und die Unterschrift meiner Mutter fälsche, ist das auch Urkundenfälschung. Das wissen die Leute auch.
Das Fälschen der Unterschrift deine Mutter, um den Unterricht zu schwänzen ist i.d.R. nicht dazu geeignet um eine Gefährdung der in Art 22 Abs 1-3 beschrieben Ordnung abzuwenden.
Aber auch hier könnte evtl Abs 4 angewendet werden, um z.B. bei einer - während der Schulzeit angesetzten Demonstration - teilzunehemen, sofern die Demonstration dazu beträgt die Gefährdung der in Art 22 Abs 1-3 beschrieben Ordnung abzuwenden.
Dürfte nur schwer fallen dies Gerichtsfest zu beweisen.