pyrate schrieb am 09.10.2016 00:31:
Dieselben Leute, die den Anspruch erheben, dass alle deutschen Staatsangehörigen Deutsche wie Hinz und Kunz sind und kein Unterschied zu machen ist, ...
Welchen Unterschied muß man denn machen? Welche Rechtsfolgen hat dieser Unterschied?
pyrate
Es geht nicht um die Frage, ob man einen Unterschied machen muss, sondern ob das Bedürfnis dazu besteht, Und das Bedürfnis ist, wie ich gezeigt habe, auf beiden Seiten vorhanden.
Was darf ein "echter Deutscher" was ein bloßer deutscher Staatsbürger nicht darf und umgekehrt?
Du machst wohl Witze.
Was darf ein großer Mensch, das ein kleiner nicht darf? (Nach dem GG nichts.) Darf man deshalb zw. großen und kleinen Menschen nicht unterscheiden?