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  • hasbinz

mehr als 1000 Beiträge seit 17.08.2015

Re: ZUERST erfüllt sich der Tatbestand zur Steuerpflicht - DANN erst

van Grunz schrieb am 09.10.2016 19:23:

Erarbeiten MÜSSEN tust du garnicht.

Das ist definitiv falsch. Der Bürger hat durch eine jüngste Verschärfung der SGB-Gesetze sogar die hoheitliche Pflicht, alles in seiner Macht stehende zu tun, um zu verhindern, daß er vom Amt abhängig wird. Wenn er das nicht tut, dann gibt's Sanktionen bis zu 100%.

Aber er hat doch mit diesem Satz total Recht und da ist doch gar kein Widerspruch mit dem was du jetzt schreibst. Niemand zwingt dich, irgendetwas zu erarbeiten. Du bist da vollkommen frei. Das einzige, was die Gesellschaft von dir verlangt, ist dass du nicht durch dein Verhalten verschuldet ihr auf der Tasche sitzt.

Wovon soll der Mensch dann leben?

das ist dann sein Problem. Jedenfalls solange, wie das Geld für seinen Lebensunterhalt legal bekommt. Beispiele:
* Ersparnisse
* Schenkung / Erbe / Spenden
* Gewinne (Lotto, etc)
* Kapital- und Mieteinkünfte
* Stipendien
* Mäzenat
etc.
Die Allgemeinheit lässt dem Bürger volle Freiheit in seiner Wahl des Berufs (oder der Abwesenheit eines Berufs) und Lebensplanung. Nur dann wenn der Mensch eben dem Staat (und damit dem Steuerzahler) auf der Tasche sitzt, nur dann stellt sich die Frage, ob seine Situation selbstverschuldet ist.

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