pyrate schrieb am 08.10.2016 23:07:
Der, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Es kann keine andere allgemein gültige Definition geben.
pyrate
Ich muss dich leider enttäuschen. "Deutscher Staatsangehöriger" ist keine Definition von "Deutscher". Es sind zwei verschiedene Begriffe, nicht zwei verschiedene Benennungen desselben Begriffs. Wenn es dasselbe wäre, bräuchte man ja niemals "Staatsangehöriger" hinzuzufügen. Im entsprechenden Kontext kann "Deutscher" zwar auch Abkürzung von "deutscher Saatsangehöriger" sein, aber eben nur im Kontext.
Kuxdu semiotisches 3eck:
http://www.rechtsterminologie.be/home/terminologie/begriff-vs-benennung/Begriff-vs-Benennung.aspx