Es gibt einen bezahlbaren, wirtschaftlich vertretbaren Lösungsansatz zur Aufrechterhaltung eines gesundheitlich unbedenklichen Schul- und Kitabetriebes. Abwarten ist keine Lösung! Hierzu habe ich verschiedene taugliche System-Lüfter geprüft und/oder mittels Herstellerdaten (soweit vorhanden) auf technische Tauglichkeit unter Berücksichtigung der vorhandenen Gutachten und Zertifikate gecheckt und verschiedenen Lebenszyklus-bzw. Kosten-Nutzen-Rechnungen unterzogen.
Ich nehme das Ergebnis vorweg:
Es gibt in der Tat einen „bezahlbaren“ und nachweislich auch absolut wirtschaftlichen modellhaften Königsweg.
Er besteht aus :
1. einem Corona-Regeltest/Schule der Kinder (2x-wöchtelt.- Montag bzw. Dienstag und Freitag) und
2.der zeitlich notwendigen Frischluftzuführung (physikalischer Abbau des CO2-Überschusses) und
3. der Innenraumluftreinigung mit mobilen Raumluft-Filtern -(nur 1 Ex. /Klasse).
4. Bei Installation von Plexiglas-Tisch-Trennscheiben (1 Exempl. pro Tisch)
kann sogar auf das Tragen von Masken während des Unterrichtes verzichtet werden. Nur beim Verlassen des Platzes/der Schule incl. Schülerspezialverkehr (Bus/Bahn) ist Maskenpflicht weiterhin angesagt. Pädagogischer Gewinn !
Die Finanzierungs- und laufenden Betriebskosten incl. AfA belaufen sich auf jährlich deutlich weniger als 200,-- Euro /Klasse !!!!!. Dabei sind die Negativzinsen als Kostensenker z.B:Die NRW.BANK bietet ihre KfW-refinanzierten Kommunalförderprogramme NRW.BANK.Kommunal Invest sowie NRW.BANK.Moderne Schule ab sofort erstmalig zu einem negativen Zinssatz von aktuell bis zu 0,84% an. Auch das hochaktuelle Thema ‚Luftreinhaltung‘ wird mit besonders guten Konditionen gefördert. Speziell auf den Bau und die Modernisierung von Schulgebäuden ist NRW.BANK.Moderne Schule ausgerichtet.
A) Finanzierungsmöglichkeiten (Auswahl 1 - 3 ) bei Kreditfinanzierung:
1. Erhöhung der Schüleransatzes im Gemeindefinanzierungsgesetz NRW 2021/ (§ 17Abs. 2 GFG NRW Schulpauschale/Bildungspauschale um den Ansatz von 10 € je Schüler/a. Dies gilt analog f. d. anderen Bundesländer. Über die Finanzzuweisung erhalten die finanzschwachen Kommunen ( eine volle Förderung 17 Abs. 3 GFG) , die finanzstarken Kommunen müssen sich u. U. wegen ihrer eigenen starken Steuerkraft mit einer gekürzten Zuwendung begnügen. Was einer ausgewogenen Finanzierung entsprechen dürfte.
2. Förderzuschuss, für alle Klassenräume mit Luftreinigungsfiltern (z. B. Förderprogramm 50 Mio €/ NRW) oder
3. Förderung der jahresbezogenen lfd. Kosten über Schulfördervereine (max. Zuschuss je Klasse 150 bis 200,-- €)
B) Luftraumfilterprogramm
1. ergänzt die bisherigen hygienischen Rahmenmaßnahmen (AHAC-L), wie Maske tragen auf Schulweg und auf dem Schulgelände, 2x Testung Montag bzw. Dienstag UND Freitag in der Schule.
2, die positiv getesteten Schüler*Innen gehen bzw. bleiben in häuslicher Quarantäne und werden vom Gesundheitsamt bis zur Genesung und schulischen Wiedereingliederung intensiv beratend begleitet.
3. Nachverfolgbarkeit bei Infektions-Schnell-Erkennung /Hotspots werden durch eine lückenlose Begleitkette ermittelt und/oder eliminiert.
4. Gesamtwirtschaftliche und persönliche Auswirkungen.
Bis zu 90 % der Eltern wären von einer Schließung ganz oder eingeschränkt betroffen und könnten ihrer Arbeit dann nicht oder nur stark eingeschränkt nachgehen.
Warum zögern und nicht handeln ?
Verantwortung: Wenn wir nicht unverzüglich für unsere Kinder handeln, werden sie keine Zukunft haben und allein einen riesigen Schuldenberg abtragen müssen, den wir Alten ihnen hier und heute hinterlassen! Tun wir das richtige und wichtige - ohne schuldhaftes Zögern ! Es ist wichtiger, das Richtige sofort zu tun, als pingeligen und überzogenen aus- und hinhaltenden (Bürokratismus !) zu dulden.
Glückauf allen Kindern, Eltern und Erziehern