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  • Hardcorepessimist

mehr als 1000 Beiträge seit 18.05.2012

Re: "Leistungsprinzip..."

TecDoc schrieb am 2. März 2014 19:18

> > Und damit definierst Du Leistung := Einkommen. 

> Im Prinzip, so frei verhandelt, ja. Und?

Nach dieser Definition würde also Paris Hilton 
in einer Stunde bezahltem Partybesuch mehr leisten 
als ein Lehrer an einer US-Schule im ganzen Jahr. 
Wahrscheinlich ist sie auch viel intelligenter als
der Lehrer - sonst hätte der sich ja auch einen 
Job gesucht, bei dem er in einer Stunde 100000 
Dollar verdient.


> > Damit ist
> > dann auch der Drogenbaron ein förderungswürdiger 
> > Leistungsträger der Gesellschaft

> Ein "Leistungsträger" ist er sogar irgendwie, nur keiner der
> Gesellschaft. Denn volkswirtschaftlich ist sein Geschäft eine
> Katstrophe, und daher sind speziell solche Geschäfte durch
> demokratische Gesetze stark eingeschränkt und reglementiert(auch
> Alkohol und Tabak sind Drogen).

> Sprich: Ein "Leistungsträger" wäre er, so sein Geschäft legal wäre.

Wenn sein Geschäft legal wäre, wären die Gewinnspannen viel 
geringer und die Zahl der Anbieter deutlich höher. Mangels
hohen Einkommens wäre er dann gemäß Deiner Definition kein 
Leistungsträger mehr.

> > denn es sind ja viele 
> > bereit, erhebliche Summen in seine Dienstleistungen zu
> > investieren.

> Doch es ist auch ein gutes Beispiel dafür, daß solche
> Geschäfte/Leistungen im gegenseitigem Einvernehmen für sich
> betrachtet ungeheuer effektiv und "leistungsstark" funktionieren,
> weil man sie trotz Verbot, gesellschaftlicher Ächtung und
> strafrechtlicher Verfolgung nie ganz verhindern kann.

Das sind keine Geschäfte im gegenseitigen Einvernehmen. 
Dem Abhängigen fehlt die Wahlfreiheit.

> Also eine Bestätigung - nicht für Drogenbarone, sondern für das
> Leistungsprinzip.

Was bedeutet "Leistungsprinzip" überhaupt noch, wenn man
Leistung := Einkommen definiert? 

MfG

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