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Avatar von Alexander Dill

mehr als 1000 Beiträge seit 08.04.2009

Freiwillig oder nur mit Gerichtsvollzieher?

Dass wir für unseren Staat haften, ist eine unumgängliche Tatsache.
Telepolis-Leser wussten das bereits am 10.11.2010
http://www.heise.de/tp/artikel/33/33657/1.html 
Dies war zum Glück auch 1952 beim Lastenausgleich der Fall. Heute
lautet die Frage: Wollen wir freiwillig entschulden
http://www.hurrawirtilgen.de oder nur, wenn der Gerichtsvollzieher
vor der Tür steht?
Ich neige als naiver Demokratiefan noch immer zur Freiwilligkeit.

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