Ansicht umschalten
Avatar von MaraMuse
  • MaraMuse

mehr als 1000 Beiträge seit 25.08.2005

Re: Vermögen hat mit Leistung wenig zu tun

Klaus N schrieb am 20. August 2012 12:04

> Dementsprechend halte ich auch eine Erbschaftssteuer für viel
> sinnvoller als eine Vermögenssteuer. 
> Wenn man eine Erbschaft als ganz normales Einkommen des Erben
> betrachtet (Und was ist es sonst, wenn er einen Haufen Vermögen ohne
> Gegenleistung übertragen bekommt) tun wir viel um die
> Chancengleichheit zu verbessern. 

Das hat aber auch Nachteile. Beispiel: Eltern treten (mit ihrem Kind)
kurz, um eine Familienwohnung für 70kDM vom Munde abzusparen. Eltern
verbringen darin ihren Lebensabend, Kind arbeitet für 30k€/a und erbt
bei Tod des letzten Elternteils kurz vor der Rente des Kindes. Die
entstehende Steuerschuld (bei 42% Einkommenssteuersatz des Wertes der
Wohnung, die durch steigende Immobilienpreise inzwischen 200k€ kosten
würde, sind das 84k€) wird er nie wieder abtragen können, also bleibt
nur Zwangsversteigerung und Auszug in eine Mietwohnung. Dabei hat er
in der Kindheit und Jugend durch eigenen Konsumverzicht (ob
freiwillig oder nicht, ist dafür eigentlich egal) schon zur
Finanzierung der Wohnung beitragen müssen.

Ähnliches passiert mit Betrieben - typische Familienbetriebe werden
bei Tod des Gründers im Regelfall dichtmachen oder an größere
Konkurrenten verkauft werden müssen, weil der Erbe die Steuer nur
durch Zerschlagung oder Verkauf aufbringen kann.

Das also im Rahmen der sofort ohne Abzug fääligen Einkommenssteuer
abzuhandeln, halte ich für nicht unproblematisch. Zumindest sollte
man das als "zeitlich gestrecktes" Einkommen behandeln und die Chance
haben, das über längere Zeit abzustottern, in der Lebenssituation
entsprechend realistischen Raten. Zudem: wenn der Erbe dann vorzeitig
stirbt, sollte die ggfs. nicht vollständig abgetragene
Erbschaftssteuer das Erbe nicht mehr belasten, damit die
Nachfolgegeneration nicht gleich doppelt erbschaftsbesteuert wird.
Wie man hier Missbrauch durch überlanges Strecken und geplanten
Verfall des Steueranspruches vermeidet, ist dann wieder ein anderes
Problem...

Bewerten
- +
Ansicht umschalten