Hellblau schrieb am 06.02.2023 00:25:
Nachdem du selber aus dem Sprachengesetz zitiert hast, negierst du nun den Inhalt und bezichtigst mich sogar der Lüge.
Nein, ich habe den Inhalt klargestellt, den du entweder falsch verstanden hast, oder den du falsch darstellst.
Offensichtlich kann man mit dir nicht diskutieren.
Offensichtlich magst du nicht zugeben, daß du den Inhalt des Gesetzes falsch verstanden hast oder falsch darstellst.