Karl-Katja Krach schrieb am 15.02.2022 20:31:
In der BRD stehen auf Straßenblockaden bis zu drei Jahre. Ganz ohne Notstandsgesetz oder Allgemeinverfügung, sondern nach § 240 StGB.
Da steht nichts von Straßenblockaden. Der Paragraph könnte aber problemlos auf das Corona-Regime angewendet werden, wobei ich da drei Jahre noch zu kurz finde.
... Kurd:innen... Klimaaktivist:innen... Diese Doppelmoral kotzt mich an.
Dieses Gendern kotzt mich an.