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  • Bit Bucket

979 Beiträge seit 18.12.2017

Re: Was, nur ein Jahr Knast?

Karl-Katja Krach schrieb am 15.02.2022 20:31:

In der BRD stehen auf Straßenblockaden bis zu drei Jahre. Ganz ohne Notstandsgesetz oder Allgemeinverfügung, sondern nach § 240 StGB.

Da steht nichts von Straßenblockaden. Der Paragraph könnte aber problemlos auf das Corona-Regime angewendet werden, wobei ich da drei Jahre noch zu kurz finde.

... Kurd:innen... Klimaaktivist:innen... Diese Doppelmoral kotzt mich an.

Dieses Gendern kotzt mich an.

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