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  • Ulrich R. Frank

917 Beiträge seit 14.12.2013

Re: Damit will man sich wohl die Jugend kaufen

Sie haben in das Argument leider Dinge hineinkonstruiert welche ich gar nicht gesagt habe, bzw. welche nicht das Thema waren..

Der Gesetzgeber hat ohne weiteres die Möglichkeit Cannabis etc. speziell zu medizinischen Zwecken freizugeben (und damit verschreibungspflichtigen Medikamenten gleichzustellen), also nicht für recreational use.

Die allgemeine Freigabe und Verfügbarkeit ist aber hier das Thema.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.06.2018 16:09).

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