Ulrich R. Frank schrieb am 20.06.2018 20:31:
welche maßgeblichen Anteil am Wahlsieg Trudeaus hatte, welcher zuletzt, entgegen seinen Klimaschutzzusagen, die katastrophale Teersand-Extraktion (Kinder-Morgan) beförderte, unter Veruntreuung von Milliarden.
Bekifft erträgt sich der Weltuntergang wohl leichter.
Siehe 2te Hälfte https://www.youtube.com/watch?v=ja7dwzjlJko&t=2s
Öhm nein.
Das Gesetz erlaubt es Volljährige legal Cannabis zu konsumieren.
Wer Mist baut hat mit entsprechenden Konsequenzen zu rechnen die auch vollkommen legitim sind, das beinhaltet auch den Verkauf/Abgabe an Minderjährige etc. pp.
Personen über 18 dürfen bis zu 30 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen.
Erwachsene dürfen vier Pflanzen pro Haushalt anbauen, die jedoch nicht größer als 100 Zentimeter werden dürfen. Die Weiterverarbeitung der Blüten zu Lebensmitteln für den persönlichen Gebrauch ist ebenso legal.
Wer Cannabis ausführt, an Minderjährige weitergibt oder es mit Ihnen teilt, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 14 Jahren betraft werden.
Minderjährige, bei denen unter fünf Gramm Cannabis gefunden werden, sollen registriert, aber nicht strafrechtlich verfolgt werden.
Anbau, Abgabe und Verkauf ist Sache der einzelnen Provinzen. Diese können das Zugangsalter anheben, sofern sie es für richtig halten. Dieser etwas ungewöhnliche Passus liegt an den unterschiedlichen Gesetzen zum Alkoholverkauf. In Provinzen, wo es Alkohol erst ab 21 gibt, wird das Zugangsalter für Cannabis nicht niedriger liegen.
Die Obergrenze zur Verkehrsteilnahme liegt bei 2,5 Nanogramm/ml Blut. Erstverstöße können mit einer Geldstrafe bis zu 1.000 CAN$ und einem Entzug der Fahrerlaubnis bis zu einem Jahr geahndet werden. Die Regierung hat ferner angekündigt, auf diesem Gebiet verstärkt zu forschen.
Das neue Gesetz gibt auch dem Cannabis-Tourismus eine Chance. Während Im- und Export streng verboten bleiben, dürfen Touristen ebenso wie Einheimische bis zu 30 Gramm Cannabisblüten besitzen.
Eventuelle Werbung für Cannabis darf informativ, aber nicht Lifestyle orientiert sein.
Weitere Einzelheiten zur Besteuerung, der Verpackung, Höchstgrenzen für Extrakte und andere Details werden zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen.