Soweit Zustimmung. Den Besitz und Konsum würde ich aber nicht nur bei "weichen" Drogen sondern generell erlauben. Darüber hinaus sollte der Besitz von irgendetwas ohnehin nur dann verboten sein, wenn davon eine nicht verantwortbare Beeinträchtigung oder gar Gefahr für andere bzw. die Umwelt ausgeht (z.B. die eigene Sprengstoffküche, eigene Röntgenröhre, Kernreaktor usw.). OK, das betrifft dann ggf. auch die Herstellung synthetischer Drogen, die bisweilen recht umweltschädliche Abfälle produziert.
Ansonsten muss der Besitz ebenso wie die eigene Herstellung und Gebrauch/Konsum erlaubt sein. Das gebietet schon das Grundgesetz sowie der gesunde Menschenverstand.