Unterdosis schrieb am 21.06.2018 05:31:
Es interessiert niemanden ob A beim Fahren nüchtern war.
Doch. Zwar beinhaltet die allgemeine Handlungsfreiheit des Grundgesetzes ein beinahe
unbeschränktes Recht, sich selbst zu beschädigen. Ein Recht, andere zu gefährden be-
steht jedoch nicht und daraus folgt eben, daß Kraftfahrzeuge nur nüchtern geführt werden
dürfen; um das kontrollieren zu können setzen die zuständigen Behörden u.A. mobile
Testgeräte ein.
Wenn man irgendwann beim Konsum erwischt wurde, läuft automatisch der Idiotentest an. Weil Konsumenten von THC grundsätzlich als charakterlich ungeeignet gelten.
Möglicherweise fragwürdige Auffassung aber eine vollkommen andere Frage. Hier ging
es darum, ein Kraftfahrzeug unmittelbar unter dem Einfluß einer psychoaktiven Substanz
zu führen. Ist aus gutem Grund verboten.