Marius2 schrieb am 21.06.2018 06:56:
Möglicherweise fragwürdige Auffassung aber eine vollkommen andere Frage. Hier ging
es darum, ein Kraftfahrzeug unmittelbar unter dem Einfluß einer psychoaktiven Substanz
zu führen. Ist aus gutem Grund verboten.
Und genau da irrst Du bezüglich der aktuellen Rechtsprechung. Es geht eben gerade nicht NUR um die Frage, ob jemand ein KFZ berauscht geführt hat. Das wäre absolut nachvollziehbar und legitim.
Stattdessen ist aber schon der Konsum allein ausreichend für Zweifel an der charakterlichen Eignung. Es kommt übrigens auch nicht darauf an ob dieser Konsum im Rahmen einer Verkehrskontrolle festgestellt wurde oder ob Du überhaupt einen Führerschein besitzt.
Je nach verwendetem Test wird übrigens nicht mal aktiver Wirkstoff gemessen, sondern teilweise nur die nicht-psychoaktiven Wechselprodukte. Immerhin KANN man mittlerweile das aktive THC nachweisen, das war nicht immer so. Allerdings sind insbesondere die von der Polizei verwendeten Schnelltests sehr fehleranfällig.
Besserung ist immerhin für die medizinischen Hanfkonsumenten in Sicht: Hanf soll ebenso behandelt werden wie alle anderen Medikamente. Das heisst, dass bei medizinisch begründetem Konsum - und solange der Konsument sein Fahrzeug sicher führt, lies: keinen Unfall verursacht oder Verkehrsregeln missachtet - der Führerschein nicht aberkannt werden kann.
Meines Erachtens nach eine faire Entscheidung, immerhin erlauben wir das auch Schmerzpatienten die z.B. Opioide einnehmen. Ob man das persönlich erstrebenswert findet ist eine andere Frage.
Nicht-medizinische Konsumenten sollten jetzt Alkoholkonsumenten gleichgestellt werden. Dazu gehört imho als Nächstes die Ermittlung eines Grenzwertes für aktives THC im Blut analog zur Promillegrenze. Die oft in Gerichtsurteilen zitierten 1 Nanogramm/L sind nämlich eben nicht die Grenze, wo man Wirkungen auf die Fahrtüchtigkeit annimmt - sondern mehr als nur gelegentlichen Konsum.
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Ich habe übrigens persönlich schon 3 MPU-Gutachten lesen dürfen. Eines bleibt mir aufgrund seines Fazits unvergessen. Zitat Anfang:
"(es wurde festgestellt, dass)... Frau Y. physisch und psychisch dazu befähigt ist, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen. Jedoch konnte Frau Y. im Rahmen der Anamnese nicht überzeugend versichern, dass Sie in Zukunft nicht erneut Betäubungsmittel konsumieren wird. Unsere Empfehlung ist daher, die Fahrerlaubnis nicht wieder zu erteilen."
Wir halten fest: Du bist körperlich und geistig gesund, aber Du könntest Dich ja irgendwann mal wieder zudröhnen und dann vielleicht in ein KFZ setzen, also wars das dann.
Und so sieht halt die Realität aus. Ich bezweifle, dass das wirklich noch mehr ist als Schikane.