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  • Vordenker

mehr als 1000 Beiträge seit 16.05.2001

Re: "ob A beim Fahren nüchtern war"

Und genau da irrst Du bezüglich der aktuellen Rechtsprechung. Es geht eben gerade nicht NUR um die Frage, ob jemand ein KFZ berauscht geführt hat. Das wäre absolut nachvollziehbar und legitim.

Übrigens so weit ich weiss gibt es eine Gesetzeslücke dies bezüglich (fahren unter THC Einfluss)

Sobald Du ein Rezept also eine Konsumerlaubnis für das Gras besitzt, kannst Du damit legal Autofahren.

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