Nosmo King schrieb am 30.08.2017 15:59:
Wenn der hier das passive Wahlrecht hat, ist er Deutscher. Dann kann man ihn auch nicht abschieben.
Die Frage sollte lauten: "Darf man solchen Typen die deutsche Staatsbürgerschaft geben?"
Die andere Frage ist: Kann man solchen Typen die deutsche Staatsbürgerschaft nicht auch wieder entziehen? Ich bin mir ziemlich sicher, daß ich könnte, wenn ich etwas zu sagen hätte.