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  • zsched

mehr als 1000 Beiträge seit 28.08.2017

Re: Zur Beruhigung der Schnappatmung

Knights of Middlefrithm schrieb am 30.08.2017 12:16:

Welches alternative Medium muss man konsumieren, um die Gründe für die Gastarbeiter der 60er ff. einzig bei den Amis zu verorten? Eine Quelle wäre angesichts der steilen These löblich, sonst -> Fantasialand.

Sie sind noch nicht so lange hier ?
Einer von jenen, welche erst kurz bei uns leben ?

Dann will ich Ihnen gerne mit der Quelle aushelfen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Anwerbeabkommen_zwischen_der_Bundesrepublik_Deutschland_und_der_T%C3%BCrkei#Verlauf_und_Folgen

Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung (Vorläufer der Bundesagentur für Arbeit), äußerte am 26. September 1960, arbeitsmarktpolitisch sei eine Vereinbarung über eine Anwerbung türkischer Arbeitnehmer in keiner Weise notwendig, allerdings könne er nicht beurteilen, „wie weit sich die Bundesrepublik einem etwaigen solchen Vorschlag der türkischen Regierung verschließen kann, da die Türkei ihre Aufnahme in die EWG beantragt hat und als NATO-Partner eine nicht unbedeutende politische Stellung einnimmt.“[6]

Zunächst verhandelte die Bundesregierung zurückhaltend, da die große kulturelle Differenz zur Türkei als problematisch angesehen wurde. Zunächst war nicht daran gedacht, dass die als „Gastarbeiter“ bezeichneten Arbeitskräfte dauerhaft in Deutschland bleiben sollten."

Die Aufenthaltserlaubnis für die türkischen Gastarbeiter war zunächst auf 2 Jahre beschränkt. Danach sollten sie wieder zwingend in die Heimat zurückkehren und durch neue Arbeiter ersetzt werden (Rotationsprinzip). Ein Familiennachzug war, im Gegensatz zu den anderen Anwerbeabkommen, nicht vorgesehen. In der Praxis war das Rotationsprinzip auf Dauer allerdings nicht zu realisieren. Besonders die deutsche Wirtschaft sprach sich dagegen aus, einmal angelernte Arbeitskräfte nach zwei Jahren bereits wieder gehen zu lassen. In einer Neufassung des Abkommens am 19. Mai 1964 wurde das Rotationsprinzip deshalb außer Kraft gesetzt und auch das Verbot des Familiennachzugs aufgehoben."

https://de.wikipedia.org/wiki/Anwerbeabkommen_zwischen_der_Bundesrepublik_Deutschland_und_der_Türkei#Außenpolitische_Motive

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