Über die Zulassung zur Bundestagswahl entscheidet der Bundeswahlausschuss, der sowas wie die deutsche Version des iranischen Wächterrats ist. In ihm sitzen neben dem Bundeswahlleiter(gewöhnlich Chef des Statistischen Bundesamt) noch von Bundestagsparteien vorgeschlagene Mitglieder und 4 Bundesverwaltungsrichter, welche mit Mehrheitsentscheid darüber bestimmen, ob eine Partei zur BTW zugelassen ist. Bei der Entscheidung* über die Zulassung der AD-D gab es 10 Ja-Stimmen, keine Enthaltung und keine Neinstimme. Offensichtlich konnte kein einziges Mitglied des Bundeswahlausschusses in dieser Partei irgendwas erkennen, dass die Zulassung ausschliesst.
Und jetzt ganz langsam für Frau Gärtner und alle anderen Trollis. Es vestößt gegen keine Regelung, wenn eine Partei in ihrem Programm Dinge fordert, die so derzeit noch nicht im Gesetz stehen. Vielmehr haben alle Parteien in ihrem Programm Forderungen stehen, die derzeit nicht im Gesetz stehen. Von Vielem was Frau Gärtner in deren Programm zu sehen glaubt ist im Programm** auch gar nichts zu erkennen. Was dort steht muss einem nicht gefallen und ich würde sie auch nichtb wählen, aber diese Truppe finde ich nicht halb so abstoßend wie bspw. die Klerikalfaschisten vom Bündnis C.
*https://www.bundeswahlleiter.de/dam/jcr/c4472bc3-2b5c-49b1-b147-59232a532b27/20170707_niederschrift_1bwa-sitzung.pdf
**https://ad-demokraten.de/ad-demokraten-parteiprogramm-erstentwurf/