Wenn der hier das passive Wahlrecht hat, ist er Deutscher. Dann kann man ihn auch nicht abschieben.
Die Frage sollte lauten: "Darf man solchen Typen die deutsche Staatsbürgerschaft geben?"
Wenn der hier das passive Wahlrecht hat, ist er Deutscher. Dann kann man ihn auch nicht abschieben.
Die Frage sollte lauten: "Darf man solchen Typen die deutsche Staatsbürgerschaft geben?"