Z.B. Erlasse, wonach Leitungen zwischen Wasserentnahme und Endverbraucher maximal 10% Verlust haben dürfen.
Oder sie kann dafür sorgen, dass Betriebe mit illegalen Brunnen oder unzureichender Wasserversorgung (z.B. Erdbeerfelder in einer Wüstengegend) keine EU-Gelder mehr bekommen.