Alita schrieb am 07.08.2017 11:15:
Z.B. Erlasse, wonach Leitungen zwischen Wasserentnahme und Endverbraucher maximal 10% Verlust haben dürfen.
Oder sie kann dafür sorgen, dass Betriebe mit illegalen Brunnen oder unzureichender Wasserversorgung (z.B. Erdbeerfelder in einer Wüstengegend) keine EU-Gelder mehr bekommen.
Da stellt sich mir allerdings die Frage, ob sich die Rohrleitungen an die Erlasse halten. Betreiber sind an Erlasse nicht gebunden, weil es die im Instrumentarium der EU nicht gibt.