Auch wenn die Krankheitsbilder große Überschneidungen aufweisen.
Hier geht es um ganz unterschiedliche Dinge:
1. Kann das Individuum verlangen das seine Umwelt Krankheitserrregerfrei ist?
2. Kann das Individuum den Staat verklagen, wenn dieser unrichtige Angaben über das Nebenwirkungspotential einer Medikation gemacht hat?
In ersterem Fall ist die Antwort nein. (vorrausgesetzt das Virus ist natürlichen Ursprungs, und keine Gain of Function Mutante, die irgendwie nach draußen drang)
Ein Bürger hat nicht das Anrecht auf ein Erregerfreies Umfeld, da das im öffentlichem Raum schlichtweg nicht machbar ist.
Hat ein Bürger Angst vor den Folgen einer Infektion, so seht es ihm frei persönliche Schutzmaßnahmen (Masken, Isolation, Tests, Desinfektion, Schutzkleidung, Impfung) zu ergreifen.
Im 2. Falle sollte der Bürger hier ganz klar Kompensation erwarten können, da er bezüglich der Impfung getäuscht wurde.