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  • Tom_

mehr als 1000 Beiträge seit 02.07.2000

Es gibt hier allerdings einen kleinen Unterschied

Das Opfer hat NACHWEISBAR seine Zustimmung gegeben. Schriftlich in
Form von Mails, mündlich auf dem Videoband, daß bereits vor Gericht
vorgeführt wurde. Es wird also nicht behauptet, daß das "Opfer" es
gewollt hat, sondern es ist beweisbar, daß das "Opfer" es wollte.

Tom_
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