Das Opfer hat NACHWEISBAR seine Zustimmung gegeben. Schriftlich in
Form von Mails, mündlich auf dem Videoband, daß bereits vor Gericht
vorgeführt wurde. Es wird also nicht behauptet, daß das "Opfer" es
gewollt hat, sondern es ist beweisbar, daß das "Opfer" es wollte.
Tom_
Form von Mails, mündlich auf dem Videoband, daß bereits vor Gericht
vorgeführt wurde. Es wird also nicht behauptet, daß das "Opfer" es
gewollt hat, sondern es ist beweisbar, daß das "Opfer" es wollte.
Tom_