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93 Beiträge seit 26.11.2003

Flamebait

Auch wenn ich hiermit zu Flamebait degradiert werde - ich schlag'
mich auf die Seite von Yens.

Ich finde, Tötung auf Verlangen, sei es nun im Kontext der Euthanasie
oder des Kannibalen von Rotenburg, sollte legal sein. Insbesondere
empfinde ich das Argument, daß "Depressive sich nicht korrekt
einschätzen können" als herablassend, schließlich kann man sich sehr
wohl im Stadium der Depression einschätzen - es geht einem eben
hochgradig beschissen; das kommt meines Erachtens nahe an die Leiden
von Krebskranken oder anderen Todgeweihten heran, die um Euthanasie
bitten.

Im Falle des 'Opfers' des Kannibalen lag klar auf der Hand, daß er
den Tod als definitiv besseren Zustand, gar als untimative Erfüllung
seines Lebens empfand.

Er starb also glücklich; und an diesem Fakt sollte man das Strafmaß
festsetzen.

Zu guter Letzt: Jeder sollte die vollkommene Souveränität über seinen
Körper und die damit verbundenen Vitalfunktionen haben. IMHO ist das
Leben durch aus disponibel; bloß, weil man sich im bereich der
Wahrheitsfindung und Ermittlungen zu fein ist, damit umzugehen,
sollte es doch nicht pauschal verboten sein, sich töten zu lassen
(Anstiftung zu einer Straftat???).
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