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499 Beiträge seit 18.07.2001

der Gutachter als Richter

M.Z.H. schrieb am 12. Dezember 2003 9:38

> Interessant fände ich eher eine psychologische Analyse, die
> untersucht, ob der Täter in Zukunft vielleicht auch ohne Zustimmung
> seiner Opfer tötet. Dann gehört er in die Geschlossene.

Mich würde das Gutachten über das Opfer interessieren. Vielleicht war
es einfach nur suizidal, hatte merkwürdige Vorlieben und hat den
Kannibalen für seine Zwecke ausgenutzt?

Sechs Monate bis fünf Jahre für Tötung auf Verlangen wäre in diesem
Fall noch mehr (viel mehr) als genug.

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