Euripides schrieb am 12. Dezember 2003 11:04
>
> Es gibt aber auch die ungeschriebene Regel, daß es den Staat nicht
> interessieren sollte, was zwei erwachsene, geistig gesunde Menschen
> in gegenseitigem Einverständnis miteinander machen, solange keine
> Dritten zu Schaden kommen.
Mit deiner Argumentation könnte man auch einen Mörder laufen lassen,
nur weil er allen versichert, der andere hätte das so gewollt.
Und ob diese Menschen geistig gesund waren, wage ich zu bezweifeln.
Aber die wichtigste Regel lautet, dass es uns sehr wohl etwas angeht,
wenn zwei Menschen irgend etwas tun und dabei aber nur noch einer am
Leben bleibt.
>
> Was passiert, wenn diese Regel nicht beachtet wird?
>
> Dann hat man bald Sittenwächter in jedem Schlafzimmer sitzen. Will
> das irgendwer?
Ich denke, dass sehr wohl ein Unterschied besteht, ob es die
Gesellschaft zulassen soll, dass sich die Mitglieder gegenseitg
auffressen und einem eingebildeten Sittenwächter im Schlafzimmer. Und
das eine Bestrafung des ersten letzteres zur Folge hat, solltest du
hier beweisen.
Das erinnert mich im überigen an die Argumentation nach 11.09.: Wer
nicht für den Krieg gegen die Taliban ist, ist ein Terrorist.
>
> Und was ist die Konsequenz daraus? Ein Menschenfresser wird warten,
> bis wieder jemand als "vogelfrei" erklärt werden, den straflos
> umbringen und aufessen. Womit Kannibalismus legal möglich wäre.
Was aber zur Folge hat, dass auch dieser Menschenfresser vogelfrei
wird und ebenso aufgefressen werden kann, was zur Folge hat, dass der
der ihn dann auffrist ebenfalls "vogelfrei" wird etc....
Das mit dem "vogelfrei" auch bitte nicht alzu ernst nehmen. Aber die
Frage bleibt dennoch: Wie soll ein Mensch bestraft werden, der nur
zur Befriedigung seiner "Bedürfnisse" einen anderen getötet und
aufgegessen hat?
Aber ihn nicht zu bestrafen mit der Argumentation es ginge uns nichts
an, nur weil kein dritter zu schaden kommt, halte ich für äußerst
bedenklich.
> Nicht gut durchdacht, dieser Vorschlag, kommt mir vor.
dito.
>
> Es gibt aber auch die ungeschriebene Regel, daß es den Staat nicht
> interessieren sollte, was zwei erwachsene, geistig gesunde Menschen
> in gegenseitigem Einverständnis miteinander machen, solange keine
> Dritten zu Schaden kommen.
Mit deiner Argumentation könnte man auch einen Mörder laufen lassen,
nur weil er allen versichert, der andere hätte das so gewollt.
Und ob diese Menschen geistig gesund waren, wage ich zu bezweifeln.
Aber die wichtigste Regel lautet, dass es uns sehr wohl etwas angeht,
wenn zwei Menschen irgend etwas tun und dabei aber nur noch einer am
Leben bleibt.
>
> Was passiert, wenn diese Regel nicht beachtet wird?
>
> Dann hat man bald Sittenwächter in jedem Schlafzimmer sitzen. Will
> das irgendwer?
Ich denke, dass sehr wohl ein Unterschied besteht, ob es die
Gesellschaft zulassen soll, dass sich die Mitglieder gegenseitg
auffressen und einem eingebildeten Sittenwächter im Schlafzimmer. Und
das eine Bestrafung des ersten letzteres zur Folge hat, solltest du
hier beweisen.
Das erinnert mich im überigen an die Argumentation nach 11.09.: Wer
nicht für den Krieg gegen die Taliban ist, ist ein Terrorist.
>
> Und was ist die Konsequenz daraus? Ein Menschenfresser wird warten,
> bis wieder jemand als "vogelfrei" erklärt werden, den straflos
> umbringen und aufessen. Womit Kannibalismus legal möglich wäre.
Was aber zur Folge hat, dass auch dieser Menschenfresser vogelfrei
wird und ebenso aufgefressen werden kann, was zur Folge hat, dass der
der ihn dann auffrist ebenfalls "vogelfrei" wird etc....
Das mit dem "vogelfrei" auch bitte nicht alzu ernst nehmen. Aber die
Frage bleibt dennoch: Wie soll ein Mensch bestraft werden, der nur
zur Befriedigung seiner "Bedürfnisse" einen anderen getötet und
aufgegessen hat?
Aber ihn nicht zu bestrafen mit der Argumentation es ginge uns nichts
an, nur weil kein dritter zu schaden kommt, halte ich für äußerst
bedenklich.
> Nicht gut durchdacht, dieser Vorschlag, kommt mir vor.
dito.