SOHO schrieb am 12. Dezember 2003 12:54
> Euripides schrieb am 12. Dezember 2003 11:04
>
> >
> > Es gibt aber auch die ungeschriebene Regel, daß es den Staat nicht
> > interessieren sollte, was zwei erwachsene, geistig gesunde Menschen
> > in gegenseitigem Einverständnis miteinander machen, solange keine
> > Dritten zu Schaden kommen.
>
> Mit deiner Argumentation könnte man auch einen Mörder laufen lassen,
> nur weil er allen versichert, der andere hätte das so gewollt.
Der Nachweis der Freiwilligkeit ist sicher ein Problem. Ein Toter
kann ja schliesslich nicht vor Gericht auftreten und sagen: "Ja, ich
hab' das wirklich so gewollt, was macht ihr deshalb so ein Theater?"
Aber wenn es an der Freiwilligkeit keinen Zweifel gibt?
Ist es auch Raub, wenn einer dem anderen freiwillig etwas schenkt?
Wenn zwei Menschen in einem Zimmer sind, zuerst der eine etwas
besitzt, und dann der andere, könnte es ja durchaus auch Raub gewesen
sein. Das Ende der Weihnachtsgeschenke?
> Und ob diese Menschen geistig gesund waren, wage ich zu bezweifeln.
Gesund genug um die Konsequenzen ihres Handelns zu erkennen.
Das mit dem "geistig gesund" ist immer so eine Frage...
> Aber die wichtigste Regel lautet, dass es uns sehr wohl etwas angeht,
> wenn zwei Menschen irgend etwas tun und dabei aber nur noch einer am
> Leben bleibt.
Weil man in der Regel davon ausgeht, daß sich jemand eben nicht
freiwillig umbringen läßt.
> > Was passiert, wenn diese Regel nicht beachtet wird?
> >
> > Dann hat man bald Sittenwächter in jedem Schlafzimmer sitzen. Will
> > das irgendwer?
>
> Ich denke, dass sehr wohl ein Unterschied besteht, ob es die
> Gesellschaft zulassen soll, dass sich die Mitglieder gegenseitg
> auffressen und einem eingebildeten Sittenwächter im Schlafzimmer. Und
> das eine Bestrafung des ersten letzteres zur Folge hat, solltest du
> hier beweisen.
>
> Das erinnert mich im überigen an die Argumentation nach 11.09.: Wer
> nicht für den Krieg gegen die Taliban ist, ist ein Terrorist.
Was hat das jetzt damit zu tun? Die Paralelle kann ich nicht absolut
nicht entdecken.
Wobei ich es allerdings interessant finde: wenn sich in unserer
Gesellschaft Menschen gegenseitig umbringen, dann werden die
übrigbleibenden als Kriegshelden gefeiert. Das scheint kein so großes
Problem zu sein, das Aufessen hingegen schon.
> > Und was ist die Konsequenz daraus? Ein Menschenfresser wird warten,
> > bis wieder jemand als "vogelfrei" erklärt werden, den straflos
> > umbringen und aufessen. Womit Kannibalismus legal möglich wäre.
>
> Was aber zur Folge hat, dass auch dieser Menschenfresser vogelfrei
> wird und ebenso aufgefressen werden kann, was zur Folge hat, dass der
> der ihn dann auffrist ebenfalls "vogelfrei" wird etc....
Also doch: Nicht das Umbringen ist das Problem, sondern das Aufessen?
Ich hab' mich schon in die Zunge gebissen, bin ich jetzt auch
vogelfrei?
> Das mit dem "vogelfrei" auch bitte nicht alzu ernst nehmen. Aber die
> Frage bleibt dennoch: Wie soll ein Mensch bestraft werden, der nur
> zur Befriedigung seiner "Bedürfnisse" einen anderen getötet und
> aufgegessen hat?
Stellen wir die Frage mal anders: Wie soll ein Mensch bestraft
werden, der einem anderen (freiwillig) einen Wunsch erfüllt?
> Aber ihn nicht zu bestrafen mit der Argumentation es ginge uns nichts
> an, nur weil kein dritter zu schaden kommt, halte ich für äußerst
> bedenklich.
Wovor hast Du eigentlich so Angst? Du hast nicht vor, Dich freiwillig
als Mahlzeit zur Verfügung zu stellen, also kann Dir doch nichts
passieren?
Euripides
> Euripides schrieb am 12. Dezember 2003 11:04
>
> >
> > Es gibt aber auch die ungeschriebene Regel, daß es den Staat nicht
> > interessieren sollte, was zwei erwachsene, geistig gesunde Menschen
> > in gegenseitigem Einverständnis miteinander machen, solange keine
> > Dritten zu Schaden kommen.
>
> Mit deiner Argumentation könnte man auch einen Mörder laufen lassen,
> nur weil er allen versichert, der andere hätte das so gewollt.
Der Nachweis der Freiwilligkeit ist sicher ein Problem. Ein Toter
kann ja schliesslich nicht vor Gericht auftreten und sagen: "Ja, ich
hab' das wirklich so gewollt, was macht ihr deshalb so ein Theater?"
Aber wenn es an der Freiwilligkeit keinen Zweifel gibt?
Ist es auch Raub, wenn einer dem anderen freiwillig etwas schenkt?
Wenn zwei Menschen in einem Zimmer sind, zuerst der eine etwas
besitzt, und dann der andere, könnte es ja durchaus auch Raub gewesen
sein. Das Ende der Weihnachtsgeschenke?
> Und ob diese Menschen geistig gesund waren, wage ich zu bezweifeln.
Gesund genug um die Konsequenzen ihres Handelns zu erkennen.
Das mit dem "geistig gesund" ist immer so eine Frage...
> Aber die wichtigste Regel lautet, dass es uns sehr wohl etwas angeht,
> wenn zwei Menschen irgend etwas tun und dabei aber nur noch einer am
> Leben bleibt.
Weil man in der Regel davon ausgeht, daß sich jemand eben nicht
freiwillig umbringen läßt.
> > Was passiert, wenn diese Regel nicht beachtet wird?
> >
> > Dann hat man bald Sittenwächter in jedem Schlafzimmer sitzen. Will
> > das irgendwer?
>
> Ich denke, dass sehr wohl ein Unterschied besteht, ob es die
> Gesellschaft zulassen soll, dass sich die Mitglieder gegenseitg
> auffressen und einem eingebildeten Sittenwächter im Schlafzimmer. Und
> das eine Bestrafung des ersten letzteres zur Folge hat, solltest du
> hier beweisen.
>
> Das erinnert mich im überigen an die Argumentation nach 11.09.: Wer
> nicht für den Krieg gegen die Taliban ist, ist ein Terrorist.
Was hat das jetzt damit zu tun? Die Paralelle kann ich nicht absolut
nicht entdecken.
Wobei ich es allerdings interessant finde: wenn sich in unserer
Gesellschaft Menschen gegenseitig umbringen, dann werden die
übrigbleibenden als Kriegshelden gefeiert. Das scheint kein so großes
Problem zu sein, das Aufessen hingegen schon.
> > Und was ist die Konsequenz daraus? Ein Menschenfresser wird warten,
> > bis wieder jemand als "vogelfrei" erklärt werden, den straflos
> > umbringen und aufessen. Womit Kannibalismus legal möglich wäre.
>
> Was aber zur Folge hat, dass auch dieser Menschenfresser vogelfrei
> wird und ebenso aufgefressen werden kann, was zur Folge hat, dass der
> der ihn dann auffrist ebenfalls "vogelfrei" wird etc....
Also doch: Nicht das Umbringen ist das Problem, sondern das Aufessen?
Ich hab' mich schon in die Zunge gebissen, bin ich jetzt auch
vogelfrei?
> Das mit dem "vogelfrei" auch bitte nicht alzu ernst nehmen. Aber die
> Frage bleibt dennoch: Wie soll ein Mensch bestraft werden, der nur
> zur Befriedigung seiner "Bedürfnisse" einen anderen getötet und
> aufgegessen hat?
Stellen wir die Frage mal anders: Wie soll ein Mensch bestraft
werden, der einem anderen (freiwillig) einen Wunsch erfüllt?
> Aber ihn nicht zu bestrafen mit der Argumentation es ginge uns nichts
> an, nur weil kein dritter zu schaden kommt, halte ich für äußerst
> bedenklich.
Wovor hast Du eigentlich so Angst? Du hast nicht vor, Dich freiwillig
als Mahlzeit zur Verfügung zu stellen, also kann Dir doch nichts
passieren?
Euripides