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Avatar von Kalman
  • Kalman

mehr als 1000 Beiträge seit 17.10.2002

Vertragsrecht

Nun, Yens mag recht haben, dass die 2 miteinander einen Vertrag
geschlossen haben und beide ihre seiten erfüllen. Ich finde das auch
OK.

Aber dennoch ist Töten verboten, auch wenn man es will! (->
Euthanasie...)

Tja, somit wäre es nach unserem Gesetz verboten sich gegenseitig zu
töten, auch wenn alle Beteiligten es wollen. Somit wird die
Rechtstaatlichkeit konsequent durchgesetzt.

Sie hätten es da schon anders machen müssen. Das Opfer hätte sich
selbst töten soll, während der andere rein zufällig aus den Zimmer
ist, so dass er nicht helfen kann. Und ein Schreiben, in dem er
seinen Körper an den andern zum verspeisen vermacht, muss vorbereitet
sein. Dann müsste es gehen.

Dann könnte man ihn höchstens wegen Leichenschändung drankriegen.

Aber naja, mal sehen wie es ausgeht.
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