yens schrieb am 12. Dezember 2003 1:48
> So ungeheurlich wie die "Tat" auch ist, so ist sie doch das Ergebnis
> zweier freier Menschen und einer Vereinbahrung.
Und da die Toetung eines Menschen hierzulande prinzipiell unter
Strafe steht, ist die Vereinbarung rechtswidrig und somit hinfaellig.
Bei einer "Toetung auf Verlangen" ist mindestens von Totschlag
auszugehen, das Strafmass richtet sich lediglich nach der Schwere der
Schuld.
> Es wuerde von Groesse sprechen den "Kannibalen" freizusprechen,
> doch leider ist dies wohl in der "BRD" mit ihrer "freiheitlichen"
> Grundordnung nicht zu erwarten.
Die sog. freiheitliche Grundordnung sieht nicht ein hemmungsloses
Ausleben aller Beduerfnisse, Perversionen und Paraphilien vor,
sondern setzt auch gezielt Grenzen. Duhingegen propagierst im Namen
einer vermeintlichen grenzenlosen Freiheit ledigliche eine
Scheissegal-Mentalitaet.
> Diese Tat sprengt die (sexuellen) Vorstellungen von Hinz und Kunz und
> gerade deshalb ist eine Verurteilung "notwendig", eine gegenseitige
> Versicherung der eigenen Vorstellungen und des eigenen Weltbildes, es
> "diesem Unmenschen" gezeigt zu haben.
Was? Ach was! Die Gier und Geilheit, mit der sich die Boulevardpresse
ueber den Fall stuerzt und ihn in allen widerlíchen Details
ausschlachtet (sic!), zeigt doch eigentlich alles und bedarf keines
weiteren Kommentars. Das ist doch Snuff vom Feinsten fuer's gemeine
Volk.
> Aber na ja, in der BRD kann ja nun wirklich i keinster Weise von
> einem Rechsstaat gesprochen werden.
Nein, ich wuerde auch nicht in der BRD von einem Rechsstaat sprechen
wollen, eher ueber die BRD als einem Rechtstaat.
> Gruss aus der freien Welt
My dear yens, you are so mercyfully free from the ravages of
intelligence.
MfG - Eva K.
> So ungeheurlich wie die "Tat" auch ist, so ist sie doch das Ergebnis
> zweier freier Menschen und einer Vereinbahrung.
Und da die Toetung eines Menschen hierzulande prinzipiell unter
Strafe steht, ist die Vereinbarung rechtswidrig und somit hinfaellig.
Bei einer "Toetung auf Verlangen" ist mindestens von Totschlag
auszugehen, das Strafmass richtet sich lediglich nach der Schwere der
Schuld.
> Es wuerde von Groesse sprechen den "Kannibalen" freizusprechen,
> doch leider ist dies wohl in der "BRD" mit ihrer "freiheitlichen"
> Grundordnung nicht zu erwarten.
Die sog. freiheitliche Grundordnung sieht nicht ein hemmungsloses
Ausleben aller Beduerfnisse, Perversionen und Paraphilien vor,
sondern setzt auch gezielt Grenzen. Duhingegen propagierst im Namen
einer vermeintlichen grenzenlosen Freiheit ledigliche eine
Scheissegal-Mentalitaet.
> Diese Tat sprengt die (sexuellen) Vorstellungen von Hinz und Kunz und
> gerade deshalb ist eine Verurteilung "notwendig", eine gegenseitige
> Versicherung der eigenen Vorstellungen und des eigenen Weltbildes, es
> "diesem Unmenschen" gezeigt zu haben.
Was? Ach was! Die Gier und Geilheit, mit der sich die Boulevardpresse
ueber den Fall stuerzt und ihn in allen widerlíchen Details
ausschlachtet (sic!), zeigt doch eigentlich alles und bedarf keines
weiteren Kommentars. Das ist doch Snuff vom Feinsten fuer's gemeine
Volk.
> Aber na ja, in der BRD kann ja nun wirklich i keinster Weise von
> einem Rechsstaat gesprochen werden.
Nein, ich wuerde auch nicht in der BRD von einem Rechsstaat sprechen
wollen, eher ueber die BRD als einem Rechtstaat.
> Gruss aus der freien Welt
My dear yens, you are so mercyfully free from the ravages of
intelligence.
MfG - Eva K.