Koda schrieb am 12. Dezember 2003 8:27
> Wäre ein solcher Vertrag nicht sittenwidrig?
Den Begriff der Sittenwidrigkeit gibt AFAIK es nur im Buergerlichen
Recht. Dieser Vertrag - sofern von so etwas ueberhaupt die Rede sein
kann - ist, da strafrechtlich relevant, schlicht rechtswidrig.
MfG - Eva K.
> Wäre ein solcher Vertrag nicht sittenwidrig?
Den Begriff der Sittenwidrigkeit gibt AFAIK es nur im Buergerlichen
Recht. Dieser Vertrag - sofern von so etwas ueberhaupt die Rede sein
kann - ist, da strafrechtlich relevant, schlicht rechtswidrig.
MfG - Eva K.