Wotan Wahnfried schrieb am 12. Dezember 2003 11:24
> Verfassung des Landes Hessen
>
> Vom 1. Dezember 1946
> (1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden
> worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches
> Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder
> beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode
> verurteilt werden.
Mal ganz abgesehen davon, daß Todesstrafe Unsinn ist und Bundesrecht
Landesrecht bricht: Der Kannibale hat kein "besonders schweres
Verbrechen" begangen. Für mich ist es überaus zweifelhaft, ob er
überhaupt ein Verbrechen begangen hat.
Der Rest der Hessischen Verfassung ist im Übrigen sehr interessant:
Recht auf Arbeit, Freiheit der Bildung, pazifistischer
Geschichtsunterricht, Recht auf Streik, Verbot von Aussperrungen und
Großgrundbesitz: Eine ziemlich sozialistische Verfassung. Krieg ist
auch verboten.: Hessen bezeichnet sich nicht umsonst als *Volks*staat
im Gegensatz zu den *Frei*staaten Bayern und Sachsen. Und als hätten
die Hessen es schon 1946 geahnt, gibt es sogar einen Anti-Microsoft
oder Anti-Berlusconi Artikel (Nr.39).
Die komplette Verfassung gibt es hier:
http://snipurl.com/3e2k
mfG, yossarian
> Verfassung des Landes Hessen
>
> Vom 1. Dezember 1946
> (1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden
> worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches
> Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder
> beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode
> verurteilt werden.
Mal ganz abgesehen davon, daß Todesstrafe Unsinn ist und Bundesrecht
Landesrecht bricht: Der Kannibale hat kein "besonders schweres
Verbrechen" begangen. Für mich ist es überaus zweifelhaft, ob er
überhaupt ein Verbrechen begangen hat.
Der Rest der Hessischen Verfassung ist im Übrigen sehr interessant:
Recht auf Arbeit, Freiheit der Bildung, pazifistischer
Geschichtsunterricht, Recht auf Streik, Verbot von Aussperrungen und
Großgrundbesitz: Eine ziemlich sozialistische Verfassung. Krieg ist
auch verboten.: Hessen bezeichnet sich nicht umsonst als *Volks*staat
im Gegensatz zu den *Frei*staaten Bayern und Sachsen. Und als hätten
die Hessen es schon 1946 geahnt, gibt es sogar einen Anti-Microsoft
oder Anti-Berlusconi Artikel (Nr.39).
Die komplette Verfassung gibt es hier:
http://snipurl.com/3e2k
mfG, yossarian