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mehr als 1000 Beiträge seit 08.12.2000

So ungeheuerlich wie die "Tat" auch ist

So ungeheurlich wie die "Tat" auch ist, so ist sie doch das Ergebnis
zweier freier Menschen und einer Vereinbahrung.Es wuerde von Groesse
sprechen den "Kannibalen" freizusprechen, doch leider ist dies wohl
in der "BRD" mit ihrer "freiheitlichen" Grundordnung nicht zu
erwarten.

Diese Tat sprengt die (sexuellen) Vorstellungen von Hinz und Kunz und
gerade deshalb ist eine Verurteilung "notwendig", eine gegenseitige
Versicherung der eigenen Vorstellungen und des eigenen Weltbildes, es
"diesem Unmenschen" gezeigt zu haben. Aber na ja, in der BRD kann ja
nun wirklich i keinster Weise von einem Rechsstaat gesprochen werden.

Gruss aus der freien Welt

Euer Yens
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