Ansicht umschalten
Avatar von Boyt Magor
  • Boyt Magor

99 Beiträge seit 26.07.2003

Unfehlbarkeit in Glaubens und Sittenfragen

Das Unfehlbarkeitsdogma des Papstes (beschränkt auf Glaubens- und
Sittenfragen)wurde auf dem 1. Vatikanischen Konzil 1870 beschlossen.
Zu dieser Zeit gab es bei den Katholiken allerdings Strömungen, die
ein viel weiter gehendes Dogma gern gesehen hätten. Einige dieser
Gruppierungen dachten sogar, wenn der Papst meditiert denke Gott in
ihm. Als moderate Einigung bei dieser innerkatholischen
Auseinandersetzung entstand das Unfehlbarkeitsdogma, das starken
Einschränkungen unterliegt.
Am 1. Vatikanische Konzil nahmen übrigens 774 stimmberechtigte
Bischöfe teil, die dieses Dogma beschlossen.
Anzumerken ist noch, daß dieser Beschluß bei der katholischen
Bevölkerung starken Widerspruch entstehen lies.

Ist also nichts mit 1900 Jahren.

Und übrigens, warum sollte es in der katholischen Kirche anders
zugegangen sein, als in anderen Gruppierungen die Macht inne hatten?
Bewerten
- +
Ansicht umschalten