man erfahren, in welchem teil der welt, aus dem sie gruessen, die
sexuellen vorstellungen von hinz und kunz so abgeklaert sind, dass
ein fall von kannibalismus - sollte er an die oeffentlichkeit kommen
- nicht juristisch verfolgt und geahndet wuerde. sollte es sich etwa
um jenes famose land handeln, in dem kleine jungen vor gericht
gezehrt werden, weil sie mit ihrer schwester im elterlichen garten
"doktorspiele" veranstalten und das gefallen daran findet, die
eskapaden eines hohen politische wuerdentraegers mit seiner
praktikantin vor einem oeffentlichen tribunal zu verhandeln. (*LOL*)
yens schrieb am 12. Dezember 2003 1:48
> So ungeheurlich wie die "Tat" auch ist, so ist sie doch das Ergebnis
> zweier freier Menschen und einer Vereinbahrung.Es wuerde von Groesse
> sprechen den "Kannibalen" freizusprechen, doch leider ist dies wohl
> in der "BRD" mit ihrer "freiheitlichen" Grundordnung nicht zu
> erwarten.
>
> Diese Tat sprengt die (sexuellen) Vorstellungen von Hinz und Kunz und
> gerade deshalb ist eine Verurteilung "notwendig", eine gegenseitige
> Versicherung der eigenen Vorstellungen und des eigenen Weltbildes, es
> "diesem Unmenschen" gezeigt zu haben. Aber na ja, in der BRD kann ja
> nun wirklich i keinster Weise von einem Rechsstaat gesprochen werden.
> Gruss aus der freien Welt
>
> Euer Yens
sexuellen vorstellungen von hinz und kunz so abgeklaert sind, dass
ein fall von kannibalismus - sollte er an die oeffentlichkeit kommen
- nicht juristisch verfolgt und geahndet wuerde. sollte es sich etwa
um jenes famose land handeln, in dem kleine jungen vor gericht
gezehrt werden, weil sie mit ihrer schwester im elterlichen garten
"doktorspiele" veranstalten und das gefallen daran findet, die
eskapaden eines hohen politische wuerdentraegers mit seiner
praktikantin vor einem oeffentlichen tribunal zu verhandeln. (*LOL*)
yens schrieb am 12. Dezember 2003 1:48
> So ungeheurlich wie die "Tat" auch ist, so ist sie doch das Ergebnis
> zweier freier Menschen und einer Vereinbahrung.Es wuerde von Groesse
> sprechen den "Kannibalen" freizusprechen, doch leider ist dies wohl
> in der "BRD" mit ihrer "freiheitlichen" Grundordnung nicht zu
> erwarten.
>
> Diese Tat sprengt die (sexuellen) Vorstellungen von Hinz und Kunz und
> gerade deshalb ist eine Verurteilung "notwendig", eine gegenseitige
> Versicherung der eigenen Vorstellungen und des eigenen Weltbildes, es
> "diesem Unmenschen" gezeigt zu haben. Aber na ja, in der BRD kann ja
> nun wirklich i keinster Weise von einem Rechsstaat gesprochen werden.
> Gruss aus der freien Welt
>
> Euer Yens