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Avatar von chocochip
  • chocochip

mehr als 1000 Beiträge seit 06.01.2000

Ist ja klar

Natürlich muß man den "Zwangsdienst" sofort kündigen können, wenn man
einen Job bekommen hat.

Es muß ja nichteinmal eine Volltagsstelle sein, damit der Arbeitslose
auch noch die Chance hat sich zu bewerben. Eine Halbtagsstelle reicht
ja schon aus.
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