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mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.2003

Bei einer schlechten Wahl darf man auch verweigern.

robowarp schrieb am 09.01.2021 10:09:

nicht weil er der Beste fuer den Job ist, sondern weil er der Beste im Angebot ist.

Bei mir gibt's eine einfache Regel: wenn ich im Supermarkt bin und vor mir die letzten zwei paar Erdbeerenschälchen rumliegen habe und in beiden grinst mich der Schimmelpilz an, dann lass ich sie liegen und verzichte dankend.

Warum muss ich, wenn das Angebot so schlecht ist (Spahn vs Söder) mich für eins entscheiden? Ich muss keine CDU wählen. Ich muss keine SPD wählen mit Scholz. Ich muss keine Grünen wählen (Habeck), keine Linke, keine AfD, keine FDP, nein. Ich darf, wenn das Angebot schlecht ist, auch die Wahl verweigern.

So wir also überhaupt wählen dürfen ohne Impfnachweis, werde ich möglicherweise nicht mehr von meinem Wahlrecht Gebrauch machen. Begründung ist hierbei die vollständige Ausschaltung des Parlaments als verfassungsgemäß vorgeschriebenes Organ durch die 3. Reform des Infektionsschutzgesetzes. Die Abgeordneten des Parlaments sind die einzigen Personen, die ich durch meine Wahl in ihre Funktion wählen kann. Da das Parlament keine Funktion mehr besitzt, ist meine Wahl ohne Auswirkung.

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