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  • unbekannter Benutzer

mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.2003

Re: Bei einer schlechten Wahl darf man auch verweigern.

Kommt drauf an, ob es dieBasis auch in meinem Wahlkreis gibt (zugehörig zum Alb-Donau-Kreis). Ich kann nur wählen, was angeboten wird, wenn es das Angebot nicht gibt ... genau.

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