Ansicht umschalten
Avatar von Tsu Tang
  • Tsu Tang

mehr als 1000 Beiträge seit 06.04.2006

Re: Quid licet jovi, non licet bovi

Hi,

auf die freundliche (unsarkastisch gemeint!) Frage hin:

"Wie soll in Online-Diskussionsforen eingegriffen werden,"

Was nicht gerichtsfest illegal ist muß stehen bleiben. In der Erziehung von Kindern sollte (wieder) klargemacht werden, dass Höflichkeit keine Sekundärtugend ist. Man kann sich auch kritisch ausdrücken ohne Verbalinjurien oder Gewaltandrohungen zu verwenden.

"wie ist mit Widerstand gegen Regierungs-Maßnahmen auf der Straße umzugehen"

Ist die Demo nicht gewalttätig darf sie stattfinden. Bei Schikane durch Behörden (z.B. verzögerte Bearbeitung, abgelegenste Orte) landen die Schikanierer vor Gericht, nicht die Protestierenden.

Bye

Bewerten
- +
Ansicht umschalten