label schrieb am 09.08.2017 19:41:
Wenn Andreas Kemper nur öffentlich-zugängliches Material referiert, dann wird es schwierig werden, ihn weder strafrechtlich- noch zivilrechtlich zu belangen.
Naja, es ist schon ein Unterschied ob ich schreibe "XY hat sich in diesem Artikel [Link] kritisch zum Thema ABC geäußert" oder "XY ist in der Neonazi-Ecke einzuordnen, weil er sich kritisch zum Thema ABC geäußert hat".
Ansonsten wäre die Argumentation ähnlich abwegig wie die Terrorvorwürfe gegen Cumhuriyet.
GWH