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mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.2003

Man kann ja nicht früh genug NOTZUGELASSENE Impfstoffe ...

... den Menschen aufnötigen.

Wir erinnern uns: alle gegenwärtig verimpften Impfstoffe haben nur eine Notzulassung. Sie sind im Schnellverfahren entwickelt worden und es gibt nach wie vor keinerlei Erkenntnisse über mittel- und langfristige Wirkungen wie Nebenwirkungen und auch kein Wissen, ob die Inhaltsstoffe sich auf die nächste Generation (auf die unbefruchtete Eizelle, auf das ungeborene Kind im Mutterleib, ...) auswirken und wie.

Kinder mit solchen Impfstoffen zu versorgen ist unter diesem Licht betrachtet fahrlässig. Dies trifft sogar mit Verschärfung zu, als dass Kinder und Jugendliche besonders schützenswerte Mitglieder unserer Gesellschaft sind, da nur sie den Fortbestand und die Zukunft ebendieser Gesellschaft sichern können.

Eine Empfehlung durch StIKo & co wäre nicht weniger fahrlässig als die Durchführung der Impfung durch den Impfarzt selbst. Fahrlässigkeit ist aber strafbar. Auch wenn die Pharmaindustrie aus der Haftung ausgenommen wurde - meiner Meinung nach ein Unding - ist die Haftung für Impfschäden trotzdem nicht aus der Welt. Sie geht über an die untergeordneten Stellen, darunter eben auch Institute, welche Empfehlungen aussprechen als auch die ausführenden Ärzte. Sind sich die Impfärzte bewusst, dass sie in der Haftung stehen?

Besser ist es aber, wenn jemand, der zur Impfung bereit ist bzw. der verpflichtet ist, beim zuständigen Impfarzt eine Haftungserklärung vorlegen. Diese Erklärung ist vor der Impfung vorzulegen und kann an das Verweigerungsrecht geknüpft sein. Auch ein Impfwilliger hat das Recht zur Verweigerung, wenn er nach Aufklärung über bekannte und mögliche Risiken und Nebenwirkungen sich umentscheidet. Das gilt erst recht für zur Impfung Verpflichtete - und für Schutzbefohlene wie Kinder und Jugendliche, deren Vertreter ja die Eltern sind.
Die Haftungserklärung ist in jedem Falle sinnvoll, um im Falle unerwünschter schwerwiegender Nebenwirkungen die Anerkennung als Impfschaden anzustrengen und Schadenersatz einzufordern - in dem Falle also vom Impfarzt.
Wenn der nun aber die Haftungserklärung nicht unterschreiben möchte und damit nicht für die nötige Rechtssicherheit sorgt, kann - und sollte - der zu Impfende die Impfgabe verweigern.

Also auch wer sich unbedingt impfen lassen will, sollte sich rechtlich absichern.

Voraussetzung dazu ist kritisches Denken. Wer nur der Masse nachläuft, lässt sich "halt so" impfen und hat im dümmsten Falle einen Impfschaden und kein Anspruch auf Schadensersatz - bzw. dessen Angehörigen, sollte der schlimmste Fall eintreten. Lebensversicherer haben nämlich durchaus Klauseln eingebaut, welche eine Auszahlung vermeiden, wenn ein nicht regulär zugelassenes Medikament bzw. Impfstoff Ursache für den Tod des Versicherungsnehmers ist. Notzugelassene Medikamente oder Impfstoffe können explizit ausgenommen sein von der regulären Zulassung nach der Interpretation der Versicherer.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.06.2021 18:03).

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