pewoo schrieb am 29.06.2021 08:40:
homedoc schrieb am 29.06.2021 07:22:
Impfstoffe gegen Covid19 sind die ersten die eine "Notfallzulassung" erhalten haben.
In den USA: Ja.
In der EU: Falsch.
Es gibt in der EU eine "Bedingte Zulassung". Da muss vereinfach gesagt, Papierkram nachgeliefert werden. Es ein bewaehrtes Verfahren.
Eine "Notfallzulassung" ist was anderes.
Der Unterschied ist hier gut beschrieben:
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/12/21/wirrwarr-um-notfall-und-ordentliche-zulassungen
Was soll nachgereicht werden? Was wurde bisher nachgereicht?
Mal angenommen du wirfst ein unerprobtes Medikament/Impfung auf den Markt, ohne die Folgen abschätzen zu können.
Es stellt sich als riskant heraus. Menschen werden dadurch geschädigt.
Was macht die Haarspalterei bei der Namensgebung für einen Unterschied?
Es wurde übereilt, ohne adequate Langzeittests freigegeben.
Der Schaden der entsteht ist derselbe. Nur dass die Verantwortlichen sich hinterher besser ausflüchten können. Denn die sind juristisch abgesichert, der Patient ist es nicht.
Wer sich außerdem ohne eine schriftliche Haftungsübernahme durch den Arzt (was kein Arzt der bei Verstand ist machen wird) impfen lässt, wird im Fall einer Schädigung ziemlich dumm dastehen und nach dem Verantwortlichen suchen gegen welchen er seinen Schadensersatzanspruch stellen kann.