pewoo schrieb am 28.06.2021 19:25:
disposable Hero schrieb am 28.06.2021 19:19:
Kannst du mir bitte die Unterschiede erläutern? Würde mich echt interessieren
Kannst zB hier lesen:
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/12/21/wirrwarr-um-notfall-und-ordentliche-zulassungen
Für den Biontech/Pfizer-Impfstoff wurde eine bedingte Marktzulassung (conditional marketing authorization) beantragt. Bei einer solchen Zulassung, die zunächst auf ein Jahr befristet ist, werden die fehlenden Unterlagen mit einer Auflage nachgefordert (Art. 14-a der Verordnung (EG) Nr. 726/2004). Sind die Auflagen erfüllt, geht sie in eine reguläre Zulassung über. Ungeachtet dessen stellt auch eine bedingte Zulassung sicher, dass das Sicherheitssystem für Arzneimittel der EU vollumfänglich greift. Dieses beinhaltet Herstellerkontrollen, einschließlich Chargenkontrollen für Impfstoffe sowie die Überwachung nach der Zulassung inklusive der Berichtspflichten über unerwünschte Arzneimittelwirkungen und eines Risikomanagementplans (RMP).
Ok, Fehlende Unterlagen werden nachgefordert. Ist das bereits geschehen? Wurden diese Unterlagen nachgereicht?
Hersteller/Chargenkontrollen, ist das nicht das normale QM das ich sogar bei Tierfutter erwarten würde? Wieso wird das überhaupt extra hervorgehoben? Sollte selbstverständlich sein.
Berichtspflichten, klar, Nebenwirkungen sollten dokumentiert werden und werden hoffentlich umfänglich auch. Aber welchen Nutzen hat das bzgl. der Sicherheit, falls jetzt doch raus kommt, da wurde am Anfang was übersehen?
Wann werden die fehlenden Dokumente nachgereicht, erst wenn die Langzeitstudien abgeschlossen wurden?