Ansicht umschalten
Avatar von Nummer Eins
  • Nummer Eins

mehr als 1000 Beiträge seit 03.07.2008

Aus dem Urteil: "...sind effektive Kontrollen kaum möglich."

Darüber hinaus erwiese sich eine Anknüpfung an Empfangsgeräte auch als nicht mehr praktikabel. Insbesondere angesichts der Diversifizierung der Empfangsmöglichkeiten sind effektive Kontrollen kaum möglich.

Doch, die wären stinkeinfach möglich. Verschlüsseln. Wer die Agitprop, Mutantenstadl und den stinklangweiligen "Tatort" nicht sehen will, der zahlt nicht und bekommt keinen Decoder.

Da man eh allen terrestrischen Empfängern zweimal neue Hardware (DVB-T, DVB-T2) zugemutet hat, kann man den ÖR-Guckern auch einen Decoder zumuten.

Also die Argumentation "geht nicht" ist schlicht Bullshit.

Aber man will kein opt-out zulassen. Die Hoffnung ist, dass wenn eine Empfangsmöglichkeit besteht, die Propaganda-Köder ("nicht verzerrte" Wiedergabe, der Witz des Jahres!) schon geschluckt werden.

Das bizarre ist:
Wer ÖR nicht guckt, weil er objektiv keine Möglichkeit hat - braucht nicht zu zahlen.
Wer ÖR nicht guckt, weil er nicht will - muss zahlen.

Der freie Wille zählt nicht mehr. Der Bürger wird entmündigt. "Nun iss deine Suppe gefälligst, du hast sie ja bezahlt!"

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-059.html

Bewerten
- +
Ansicht umschalten