Auch dies stellte das Bundesverfassungsgericht fest. Denn, obwohl die Gebühr verfassungswidrig erhoben wurde, bekommen nur die Kläger auch rückwirkend ihr Geld für die zu Unrecht bezahlten Gebühren am Zweitwohnsitz zurück. Alle anderen Personen, die nicht geklagt haben, bekommen nur für die Zukunft auf Antrag eine Befreiung.
Sonderbares Recht. Man hat verfassungswidrig Gebühren erhoben und darf diese sogar bis zur Änderungen der verfassungswidrigen Grundlage weiter erheben. Die Betroffenen müssen nun einen Antrag stellen, diese verfassungswidrigen Gebühren nicht mehr bezahlen zu müssen, in dem sie belegen müssen, diese gezahlt zu haben.
Und die zu Unrecht bezahlten verfassungswidrigen Gebühren bekommen auch nur die Leute erstattet, die dagegen geklagt haben. Alle anderen, die leichtgläubig brav diese verfassungswidrigen Gebühren entrichtet haben, sind die Doofen, die ihr Geld nicht wieder sehen. Diese Praxis dürfte den Bürgern nur schwer zu vermitteln sein?
Jedenfalls sollten nun wirklich alle gegen die Gebühren klagen. Am besten ganz viele Gründe zusammen fassen. Sonst geht man am Ende leer aus, obwohl die Rechtswidrigkeit bzw. sogar die Verfassungswidrigkeit festgestellt wurde.