Klabusterbärbel schrieb am 08.11.2023 09:54:
Ich bin jetzt von der Organisationsstruktur ausgegangen:
Die Linke – Wir sind Rechtsnachfolgerin der SED
Ein Rechtsnachfolger übernimmt zwar Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers, ist aber nicht mit diesem identisch.
Erbst du beispielsweise Omas Grundstück, wirst du damit auch zum Rechtsnachfolger des vorherigen Grundstückseigentümers, also der Oma, aber nicht zur Oma selbst.